Hallenbad Breitnau

Tel: 07652/9109-50
Dorfstraße 3, Breitnau

Am Freitag, 10. Mai 2024 bleibt das Hallenbad nachmittags/abends geschlossen!

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Öffentliche Auslegung Fortschreibung Lärmaktionsplan

Die Gemeinde Breitnau ist die für die Aufstellung/Fortschreibung eines Lärmaktionsplans nach § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zuständige Behörde. Nach der Aufstellung des derzeit gültigen Lärmaktionsplans im Jahr 2017 ist es jetzt Aufgabe, diesen Plan fortzuschreiben.

Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrswege zu untersuchen. In Breitnau betrifft dies die B 31. Entsprechend den Ergebnissen der Analyse sind Möglichkeiten zur Lärmminderung zu prüfen.

Im Rahmen der Fortschreibung soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen gehört werden. Vor allem die betroffenen Bürger sollen rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung von Lärmaktionsplänen mitzuwirken.

Nach § 47d Abs. 3 und 4 BImSchG ist daher eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Dies soll analog zu den in Bauleitplanverfahren üblichen Verfahren erfolgen, wobei eine einstufige Beteiligung vorgesehen ist.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom 03.07.2023 bis 03.08.2023 bei der Gemeindeverwaltung Breitnau, Dorfstr. 11, Breitnau während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Darüber hinaus ist der Lärmaktionsplan mit seinen Anlagen auf der Internetseite der Gemeinde Breitnau unter folgender Adresse abrufbar:

 http://www.gemeinde-breitnau.de/aktuelles

 Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Breitnau, Dorfstr. 11, 79874 Breitnau abgegeben werden. Über eingegangene Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.