Freiwillige Feuerwehr Breitnau
Notruf: 112
Hallenbad Breitnau
Tel: 07652/9109-50
Dorfstraße 3, Breitnau
Das Hallenbad ist vom 11.11. bis einschl. 9.12.2024 geschlossen!
Erfassung der Zählerstände
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Winterdienst und Schneeräumung
Bitte beachten Sie die Räum- und Streupflichtsatzung der Gemeinde Breitnau.
Der Winterdienst ist für unsere Mitarbeiter, insbesondere in den Nachtstunden, keine leichte Aufgabe. Wir bitten darum, folgende Dinge zu beachten und einzuhalten:
- Die in den Straßen parkenden Fahrzeuge stellen für die Räum- und Streufahrzeuge erhebliche Behinderungen dar. Wir bitten deshalb dringend, die Fahrzeuge auf den Privatgrundstücken oder auf ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen, damit die Räum- und Streufahrzeuge ihren für alle Einwohner wichtigen Dienst versehen können.
- Nach der Streupflicht-Satzung unserer Gemeinde sind die Straßenanlieger verpflichtet, die Gehwege zu räumen und zu bestreuen. Diese Pflicht gilt entlang des gesamten Grundstücks, so dass bei Eckgrundstücken auch entlang von z.B. zwei Straßen geräumt werden muss. Die Flächen sind in der Regel auf mindestens 1 m Breite zu räumen. Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Der Schnee darf nicht auf die Straße geworfen werden, sondern muss auf dem Grundstück aufgehäuft werden!
- Es ist darauf zu achten, dass Äste von Bäumen und Sträuchern aufgrund der Schneelast nicht in die Straße (freie Auslichtungmind. 4,50 m hoch) oder den Gehweg (freie Auslichtung mind. 2,50 m hoch) hineinragen. Gegebenenfalls muss der Schnee entfernt werden, so dass der öffentlicheVerkehrsraum jederzeit frei ist.
- Auch bitten wir alle Eltern, ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass in den von den Schneepflügen aufgeschichteten Schneehaufen entlang der Straße keine Höhlen oder andere Versteckräume gebaut werden sollen, da die Kinder dann vom eventuell herannahenden Schneepflug nicht gesehen werden können!
- Auf Gehwegen und Straßen darf nicht gerodelt o.ä. werden, da dies zu starker Glätte führt, was insbesondere ältere Fußgängerstärker gefährdet.
- Die Wendeplatten – auch im Außenbereich – müssen freigehalten werden. Diesen Hinweis bitte auch an die Gäste weitergeben.