Fortschreibung Lärmaktionsplan

Öffentliche Auslegung Fortschreibung Lärmaktionsplan

Die Gemeinde Breitnau ist die für die Aufstellung/Fortschreibung eines Lärmaktionsplans nach § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zuständige Behörde. Nach der Aufstellung des derzeit gültigen Lärmaktionsplans im Jahr 2017 ist es jetzt Aufgabe, diesen Plan fortzuschreiben.