Bebauungsplan "Roßberg - 1. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

"Roßberg – 1. Änderung"

Aufstellung des Bebauungsplans

Veröffentlichung im Internet gem. § 3 (2) BauGB i. V. m § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitnau hat am 20.03.2024 inöffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich„Roßberg – 1. Änderung“ einenBebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat derGemeinde Breitnau am 20.03.2024 inöffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften„Roßberg – 1. Änderung“ gebilligtund dessen Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Änderungsbebauungsplan „Roßberg – 1.Änderung“ hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Anbauan ein bestehendes Wohngebäude auf dem Flurstück Nr. 405 in Breitnau zuschaffen.

Es handelt sich bei dem Bebauungsplan umeinen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.

Der Bebauungsplan wird ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Für den Planbereich ist derBebauungsplanentwurf der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG vom 19.02.2024maßgebend. Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichenFestsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung ist

vom 28.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024

auf der Homepage der GemeindeBreitnau unter www.gemeinde-breitnau.de

abruf- und einsehbar.

Zusätzlich sind die obengenannten Bebauungsplanunterlagen bei der Gemeinde Breitnau im Rathaus, Dorfstraße11, 79874 Breitnau während der üblichen Dienstzeiten des Rathauses einzusehen.

Während der Dauer derVeröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan und denörtlichen Bauvorschriften elektronisch (per E-Mail an gemeinde@breitnau.de),bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegebenwerden.

Nicht fristgerecht abgegebeneStellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanunberücksichtigt bleiben (§ 4 a, Abs. 6 BauGB).

Breitnau, 28.03.2024

gez. Haberstroh, Bürgermeister