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Wichtige Mitteilungen der Gemeinde

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Öffentliche Bekanntmachungen

Die Gemeinde informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, amtliche Beschlüsse und rechtlich relevante Vorgänge im Rahmen öffentlicher Bekanntmachungen. Hier finden Sie alle wichtigen Mitteilungen gebündelt an einem Ort – von Bauvorhaben und Satzungsänderungen bis hin zu öffentlichen Ausschreibungen oder Bürgerbeteiligungen. Bleiben Sie informiert über das, was unsere Gemeinde bewegt und betrifft.

Öffentliche Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2025 (PDF-Dokument, 1,93 MB, 21.08.2025)

Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften "Alter Hirschen"

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitnau hat am 20.05.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Alter Hirschen“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll im Bereich Oberhöllsteig der Gemeinde Breitnau das Gelände rund um das ehemalige historische Gasthaus Alter Hirschen städtebaulich neu geordnet werden und dadurch neue Flächen für eine gewerbliche sowie wohnbauliche Entwicklung entstehen. Die Planung wurde bereits im Jahr 2019 in Angriff genommen, um die Nachfrage der örtlichen Handwerksbetriebe und auch die anhaltende Wohnraumnachfrage in der Gemeinde zu decken. Der Bereich ist heute – trotz bestehenden Baurechten durch den Bebauungsplan „Birklehof“ - in Teilen nicht ausreichend erschlossen. Die ehemalige Haltebucht der B31 an dieser Stelle wird ebenfalls nicht mehr genutzt und kann im Sinne des Flächensparens zurückgebaut werden. Die geplante Neuerschließung und Bebauung des Areals können auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplans nicht genehmigt werden. Als Genehmigungsgrundlage soll deshalb ein neuer, eigenständiger Bebauungsplan aufgestellt werden.

Lage des Plangebiets / Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt in Oberhöllsteig im Süden der Gemeinde Breitnau und umfasst einen großen Teil der Freiflächen zwischen der Bundesstraße B31 und der Straße Oberhöllsteig. Im Norden wird der Geltungsbereich durch die Straße Oberhöllsteig sowie mehrere private Grundstücke begrenzt, im Süden durch die Bundesstraße. Im Westen schließen sich landwirtschaftliche Flächen an und im Osten öffentliche Flächen mit der bestehenden Fußwegeunterführung nach Hinterzarten.

Insgesamt wird eine Fläche von 1,29 ha überplant. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Verfahren

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie aller Fachgutachten (Artenschutzrechtliche Prüfung, schalltechnische Untersuchung, Geruchsgutachten, Abschlussbericht PAK-Kontamination, Ermittlung Hydraulische Leitfähigkeit) vom

22.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026 (Veröffentlichungsfrist)

auf der Homepage der Gemeinde Breitnau unter https://www.gemeinde-breitnau.de/rathaus-service/neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen im Internet veröffentlicht.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch im Hauptamt im Rathaus der Gemeinde Breitnau, Dorfstraße 11, 79874 Breitnau, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereit gehalten werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

  • Umweltbericht vom 20.05.2026 (galaplan decker, Todtnauberg)

Diese Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen mit folgenden Darstellungen wesentlicher Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen:

1.  auf die Flora und Fauna:

Informationen zu den im Plangebiet vorhandenen Grünlandflächen (Pferdeweide), Gehölzbeständen, Feldgehölzen sowie dem Entwässerungsgraben als Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Informationen zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf diese Lebensraumstrukturen, insbesondere durch den Verlust von Grünland- und Gehölzflächen. Informationen zu artenschutzrechtlichen Belangen hinsichtlich Vögel, Fledermäusen und Reptilien sowie zu den erforderlichen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Informationen zu den festgesetzten Grünflächen, Pflanzgeboten, Dachbegrünungen sowie zu externen Ausgleichsmaßnahmen.

2.  auf den Boden:

Informationen zu den im Plangebiet vorkommenden Böden (Braunerde, humose Braunerde und Podsol aus Moränensedimenten) sowie zu den Auswirkungen der zusätzlichen Flächenversiegelung und Überbauung. Informationen zum Verlust natürlicher Bodenfunktionen, zum Bodenschutz, zur vorhandenen Altablagerung „AA Hirschen Breitnau“ sowie zu den erforderlichen Kompensationsmaßnahmen für die Eingriffe in das Schutzgut Boden. Informationen zu externen Ausgleichsmaßnahmen zur vollständigen Kompensation des Bodendefizits.

3. auf die Fläche:

Informationen zur Inanspruchnahme bisher unbebauter Flächen durch die geplante Bebauung und Erschließung. Informationen zur Nutzung bereits überplanter und teilweise vorbelasteter Flächen im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden.

4.  auf die Landschaft:

Informationen zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Orts- und Landschaftsbild im Bereich des historischen Gasthauses „Alter Hirschen“. Informationen zur bestehenden Pferdeweide, zu den Feldgehölzen entlang der B 31 sowie zum Entwässerungsgraben mit Begleitgehölzen als landschaftsbildprägende Strukturen. Informationen zu Maßnahmen zur Eingrünung des Plangebiets durch Grünflächen, Pflanzgebote und Dachbegrünungen.

5.  auf das Klima:

Informationen zu den Auswirkungen der zusätzlichen Flächenversiegelung auf das Lokalklima und die Kaltluftentstehung. Informationen zu Maßnahmen zur Minderung klimatischer Belastungen, insbesondere durch Grünflächen, Baumpflanzungen und Dachbegrünungen.

6.  auf den Menschen:

Informationen zu den Auswirkungen von Gewerbelärm, Verkehrslärm und Geruchsimmissionen auf das Plangebiet und die Nachbarschaft. Informationen zu den durchgeführten Fachgutachten sowie zu den vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse.

7.  auf das Wasser:

Informationen zu den Schutzgütern Grundwasser und Oberflächengewässer und zum Umgang mit Niederschlagswasser. Informationen zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers über ein zentrales Versickerungsbecken und einen vorgeschalteten bereits bestehenden Entwässerungsgraben. Informationen zu den Auswirkungen zusätzlicher Flächenversiegelungen auf den Wasserhaushalt sowie zu Maßnahmen zur Grundwasserneubildung und Regenwasserrückhaltung.

8. auf Kulturgüter:

Informationen zum historischen Gasthaus „Alter Hirschen“ sowie zu den Belangen des Denkmalschutzes. Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf Kultur- und Sachgüter.

  • Artenschutzrechtliche Prüfung vom 20.05.2026 (galaplan decker, Todtnauberg)

Untersuchung der Auswirkungen der Planung auf besonders und streng geschützte Tierarten, insbesondere Vögel, Fledermäuse und Reptilien, sowie Ermittlung der erforderlichen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände.

  • Schalltechnische Untersuchung vom 29.04.2026 (Ingenieurbüro für Umweltakustik Heine + Jud, Stuttgart)

Untersuchung und Bewertung des einwirkenden Schalls von Straßen- und Schienenverkehr auf das Plangebiet und Untersuchung der schalltechnischen Auswirkungen der Planung auf die Nachbarschaft.

  • Geruchsimmissionsprognose vom 26.01.2024 (Umweltmeteorologische Beratung Metcon, Pinneberg)

Prognose und Beurteilung der möglichen Geruchsbelästigungen im Bereich des neuen Bebauungsplangebiets durch den angrenzend bestehenden Pferdehof.

  • Abschlussbericht zur PAK-Kontamination vom 28.10.2022 (Geoconsult Ruppenthal GmbH, Freiburg)

Untersuchung und Bewertung der möglichen Bodenbelastungen im Plangebiet durch die bestehende Altablagerung.

  • Ermittlung Hydraulische Leitfähigkeit vom 04.10.2022 (Geoconsult Ruppenthal GmbH, Freiburg)

Untersuchung der Möglichkeit der Versickerung im Plangebiet als Grundlage für die Entwässerungsplanung.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (s. dazu Abwägung Frühzeitige Beteiligung):

  • Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 420 Naturschutz vom 03.02.2023 zu Naturschutz, Umweltbericht, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Biotopschutz, Artenschutz und Gewässerökologie.
  • Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 430/440 Umweltrecht / Wasser und Boden vom 03.02.2023 zu Bodenschutz, Altlasten, Wasserwirtschaft und Umweltrecht.
  • Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 450 Gewerbeaufsicht vom 03.02.2023 zu den Themen Schall, Geruch und Erdmassenausgleich.
  • Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 530 Wirtschaft und Klima vom 03.02.2023 zu Klimaanpassung, Gebäudebegrünung, Energieeffizienz und Elektromobilität.
  • Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 580 Landwirtschaft vom 03.02.2023 zu landwirtschaftlichen Belangen aufgrund des Verlusts der Weideflächen, Geruchsimmissionen und Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und Bebauung.
  • Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 07.02.2023 zu Geologie, Baugrund, Boden und Rohstoffen.
  • Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V. vom 09.02.2023 zu landwirtschaftlichen Emissionen wie Gerüchen, Lärm, Staub, zu landwirtschaftlichem Verkehr und möglichen Nutzungskonflikten.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Breitnau abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an gemeinde@breitnau.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Breitnau, den 19.06.2026

Markus Kleiser

Bürgermeister

Bplan Alter Hirschen - Unterlagen

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