Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Breitnau ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit für die Webseite www.gemeinde-breitnau.de.

1.Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nichtbarrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

2.1 Anforderung 9.1.1. Nicht-Text-Inhalt – alle Seiten

Es sind nicht alle auf der Website eingebundenen Bilder mit ausreichenden Alternativtexten versehen. Inhalte, die keine Texte sind, wie z. B. Grafiken und Bilder, müssen mit einem Text versehen sein, der sie aussagekräftig beschreibt (sogenannter Alternativtext).

2.2 Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen
Seite: https://www.gemeinde-breitnau.de/Kontakt/Kontakt
Die Eingabefelder im Kontaktformular haben keine programmatisch erkennbaren Beschriftungen (sogenannte Label)

2.3  Anforderung 9.1.4.3 Kontrast (Minimum) – alle Seiten
Einige Texte verfügen nicht über ausreichende Helligkeitskontraste. Dies ist bei Schriftgrößen unter 24 Pixel (beziehungsweise 18,7 Pixel bei fetter Schrift) bei einem Kontrastverhältnis von 4,5 zu 1 oder größer der Fall. Bei größeren Schriften muss das Kontrastverhältnis 3 zu 1 oder größer betragen.
Alle weißen Schriften haben zum grünen Hintergrund (Farbwert: #5A0D45) ein Kontrastverhältnis von 3,3 zu 1, das damit unter dem Mindestwert von 4,5 zu 1 liegt. Dies betrifft z.B. alle Texte im Datenschutzdialog.

2.4  Anforderung 9.2.1.1 Tastatur – alle Seiten
Alle wesentlichen Funktionen und Inhalte müssen auch ohne Computermaus oder Touchscreen-Eingabe (sogenannte Hand-Auge-Koordination), d.h. ausschließlich mit der Tastatur, bedient werden können.
Die OK-Schaltfläche im Datenschutzdialog ist zwar in der Fokusreihenfolgevorhanden, das fokussierte Element kann aber nicht mit der Tastatur ausgelöst werden. Der Datenschutzdialog verdeckt dahinter liegende Inhalte du kann somit von Tastaturnutzenden nicht geschlossen werden.

2.5  Anforderung 9.2.4.1 Blöcke überspringen – alle Seiten
Wiederkehrende und damit möglicherweise schon bekannte Bereiche einer Webseite, wie etwa die Navigation oder die Suche, müssen übersprungen werden können. Überschriften, Sprunglinks, HTML5-Elemente zur Auszeichnung von Bereichen erschließen den Seitenaufbau nicht sinnvoll. Es fehlt ein sogenannter main-Container, um direkt zum Inhalt springen zu können. Es sind auch keine Sprunglinks, WAI-ARIA-Landmarks oder Bereichsüberschriften vorhanden, um den fehlenden Container zu kompensieren. 

2.6  Anforderung 9.2.4.4. Linkzweck (im Kontext)- alle Seiten
Das Ziel oder der Zweck von Links müssen aus dem verlinkten Linktexthervorgehen oder aus dem unmittelbaren Zusammenhang des Links ermittelbar sein. Diese Anforderung ist nicht erfüllt. Zum Beispiel aus dem Linktext „Räum- und Streupflichtsatzung“ und dem nebenstehenden Kontext geht der Dateityp „PDF“ desverlinkten Dokuments nicht hervor.

2.7 Anforderung 9.2.4.7 Fokus sichtbar – alle Seiten
Bei der Bedienung mit der Tastatur, muss deutlich erkennbar sein, welches Element gerade fokussiert wird (sogenannter Tastaturfokus). Dadurch können Personen, die zum Navigieren die Tastatur benutzen, sehen, wo sich ihr Fokusbefindet, wenn sie interaktive Elemente, wie z. B. einen Link, bedienen wollen. Diese Anforderung ist nicht erfüllt. Die Fokusreihenfolge ist durchgehend nicht nachvollziehbar, weil kein Fokusrahmen sichtbar ist. Tastaturnutzende, die sich visuell am Fokusrahmen orientieren müssen, können so nicht mehr erkennen, welches Element gerade aktiv ist und verlieren die Orientierung.

2.8  Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse - alle Seiten
Die verwendete Programmiersprache muss korrekt eingesetzt werden. Eine korrekte Programmierung erleichtert die Nutzung von Browsern und Screenreadern. Das Ergebnis einer Untersuchung des Programmcodes (sogenannter Quellcode) muss fehlerfrei sein. Diese Anforderung ist nicht erfüllt.

2.9  Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz3 l-BGG i.V.m § 4 BITV 2.0 – Startseite
Auf der Startseite einer Webseite ist Folgendes in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen:

1. Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Webseite,
2. Hinweise zur Navigation,
3. eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit, das sind
a) die nicht barrierefreien Inhalte (Nr. 2 der Mustererklärung als Anlage 1 der L-BGG-DVO),
b) die Kontaktangaben der öffentlichen Stelle (Nr. 4 der Mustererklärung als Anlage 1 der L-BGG-DVO),
c) die Hinweise zum Durchsetzungs- beziehungsweise Schlichtungsverfahren (Nr. 5 der Mustererklärung als Anlage 1 der L-BGG-DVO), siehe dazu unten die Erläuterungen unter Ziffer 5 des Berichts,
4. Hinweise auf eventuell weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache. Diese Anforderung ist nicht erfüllt. Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.

2.10 Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V.m. § 4 BITV 2.0 – Start
Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.

2.11 Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2L-BGG-DVO – alle Seiten
Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 L-BGG müssen Webseiten baden-württembergischer öffentlicher Stellen barrierefrei sein. Zum Inhalt von Webseiten gehören gemäß § 2 Satz 2 L-BGG-DVO unter anderem auch Dokumente. Diese müssen daher ebenfalls barrierefrei sein. Diese Anforderung ist nicht erfüllt.

3.Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde zuletzt am 11.04.2025 elektronisch und anhand des Prüfberichts der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit Baden-Württemberg erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am11.04.2025 überprüft. In der zweiten Jahreshälfte 2025 planen wir die Erneuerung unserer Webseite www.breitnau.de –hierdurch werden die genannten Mängel vollständig beseitigt.

4.Rückmeldung und Kontaktangaben
Unter folgendem Link bzw. auch unten aufgeführt finden Sie die Kontaktdaten der Gemeinde Breitnau, über deren E-Mail Sie etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über die von Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte eingeholt werden können.https://www.gemeinde-breitnau.de/Rathaus/Mitarbeiter/Rathaus/Kramer-Sabine

Kontaktdaten:
Gemeinde Breitnau
Dorfstraße 11
79874 Breitnau
Tel: 07652/9109-0
Fax: 07652/9109-30
E-Mail: gemeinde@breitnau.de

5.Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite sowie mobile Anwendung nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelleerreichen Sie wie folgt:

LandeszentrumBarrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.