Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet Ödenbach

 Der Gemeinderat der Gemeinde Breitnau hat am 18.09.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich "Gewerbegebiet Ödenbach - 3. Änderung" einen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Änderungsbebauungsplan „Gewerbegebiet Ödenbach – 3. Änderung“ hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Zimmereibetriebes mit Verwaltungsgebäude auf dem Flurstück Nr. 264/32 und 264/43 zu schaffen.