Änderungen bei der Veröffentlichung der Altersjubilare im Mitteilungsblatt der Gemeinde Breitnau und der Badischen Zeitung

Mit Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 ergibt sich folgende Änderung bei der Veröffentlichung der Altersjubilare im Mitteilungsblatt, bzw. in der Badischen Zeitung:

Änderungen bei der Veröffentlichung von Altersjubilaren

Mit Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01. November 2015 ergibt sich gemäß § 50 Absatz 2 BMG folgende Änderung bei der Veröffentlichung von Altersjubilaren:
Altersjubiläen werden künftig nur noch ab dem 70. Geburtstag, jedem fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jedem folgenden  Geburtstag veröffentlicht.
Die betroffenen Personen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, wird gebeten dies der Meldebehörde rechtzeitig mitzuteilen.
Eine Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine entsprechende Mitteilung gegeben wurde.